Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand:
01.01.2011
Die nachfolgenden Bedingungen
gelten für alle Angebote und Verträge der LAT - Labor- und Analysen-Technik
GmbH (weiter LAT GmbH genannt) über Lieferungen und Leistungen.
1. Allgemeines /
Vertragsabschluß
1.1 Für alle Lieferungen und
Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In
Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden
Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden
bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.3 Unsere Angebote und Angaben
hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind
freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung
erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und
Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und
Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten
Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen
Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem
Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.
1.4 Kaufverträge kommen erst
durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten
Ware durch den Kunden zustande.
1.5 Übertragungen von Rechten
und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der
LAT GmbH.
2. Preise und
Zahlungsbedingungen
2.1 Alle Preise verstehen sich
EXW (Incoterms 2000) ausschließlich gesetzlicher inländischer Umsatzsteuer
bzw. vergleichbarer ausländischer Steuer und Verpackungskosten.
2.2 Kunden innerhalb der EU
sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuer-Ident.-Nr. anzugeben.
2.3 Für die Lieferung gelten
die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder
Auftragsbestätigung.
2.4 Unsere Preise verstehen
sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten, ohne Software, gesondertes
Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht
schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.5 Unsere Rechnungen sind
innerhalb von 20 Tagen fällig und innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto
zahlbar. Dienstleistungen (z. B. Reparaturen) werden Netto abgerechnet. Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die LAT GmbH über den Betrag
verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt,
Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Die
Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt
vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und
erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als
Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für die
rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.6 Ist Teilzahlung vereinbart
und gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Restbetrag sofort
fällig.
2.7 Nimmt der Käufer die
verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu
bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und
Aufwendungsersatz zu verlangen. Für die Dauer des Abnahmeverzugs des Käufers
ist die LAT GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers
bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der
Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die LAT GmbH Ersatz für die
entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal € 25,- zu
bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann die LAT GmbH den Ersatz
dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Die pauschale Entschädigung
mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein
Schaden nicht entstanden sind.
2.8 Zurückbehaltungsrechte
stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen,
es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt
oder von uns anerkannt.
2.9 Unverbindliche
Preisempfehlungen Stand Juli 2017 (nettot) des Herstellers/Inserenten.
Änderungen/Irrtum vorbehalten.
3. Lieferfrist
3.1 Alle Liefertermine gelten
grundsätzlich als unverbindlich und werden nach bestem Wissen vereinbart.
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die
vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die
Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt
wird.
3.2 Die Lieferfrist verlängert
sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer uns die für die Ausführung des
Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3.3 Alle vereinbarten
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung.
3.4 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie von uns
nicht zu
vertretender Umstände, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z. B.
Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von
Lieferverzögerungen
durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht
zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen.
Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem
Käufer baldmöglichst mitteilen
3.5 Hat die LAT GmbH eine
Montageverpflichtung, so müssen von der LAT GmbH zugesagte Termine nur
eingehalten werden, wenn die zu montierenden Liefergegenstände rechtzeitig
von dem Kunden bereitgestellt werden.
3.6 Im Fall des Lieferverzuges
ist, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung der
LAT GmbH auf maximal 5% des Verkauspreises bzw. der Vergütung beschränkt.
4. Lieferung, Versand,
Gefahrenübergang
4.1 Wir sind zu Teillieferungen
berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und
Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Käufer ist nicht
berechtigt, selbständige Teilelieferungen zurückzuweisen.
4.2 Die Versandart, den
Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem
Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3 Die Gefahr geht auf den
Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder
Lager verläßt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
5. Umtausch bzw. Rücknahme
5.1 Umtausch bzw. Rücknahme
erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein von uns schriftlich
bestätigter Kulanzumtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer
Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Ein Umtausch oder eine
Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist
ausgeschlossen. Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch oder Rücknahme
jedweder Software grundsätzlich nicht möglich. Eine Reklamationsbearbeitung
können wir nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten
akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, beziehungsweise der
Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die
Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen
der LAT GmbH und ihrer Zulieferanten.
5.2 Tritt der Kunde
unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die LAT GmbH
unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu
machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages
entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Ein Verzicht der LAT GmbH auf
Ansprüche, die gesetzlich vorgesehen sind, ist damit nicht verbunden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das
Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten,
Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen.
6.2 Der Kunde darf die
Liefergegenstände nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Bei
Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde der LAT GmbH
unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, sowie den Dritten
unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der LAT GmbH hinzuweisen. Der Kunde
trägt sämtliche Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes oder
Wiederbeschaffung der Waren oder der Liefergegenstände aufgewendet werden
müssen.
6.3 Eine Verarbeitung oder
Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung.
6.4 Wird die Kaufsache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der
anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des
Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer uns
anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
6.5 Der Käufer ist berechtigt,
die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch
bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der
Weiterveräußerung in Höhe des Faktura- Endbetrages an uns ab.
7. Gewährleistung /
Haftungsausschluß
7.1 Die LAT GmbH gewährleistet
für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, daß die Liefergegenstände
nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für
normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner
nicht für Verschleißteile. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen
und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen
keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung.
Gebrauchte Ware wird unter Ausschluß jedweder Gewährleistung verkauft.
7.2 Keine Gewähr übernehmen
wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer
Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den
Betrieb von Gegenständen mit falscher Stromart/Stromspannung sowie Anschluß
an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die
aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen,
Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder
Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach,
daß diese Umstände nicht ursächlich für die gerügten Mängel sind.
7.3 Jegliche Gewährleistung
erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne
ausdrückliche schriftliche Bestätigung der LAT GmbH oder durch Personen
vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden.
7.4 Sollte die LAT GmbH
Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akzeptieren,
besteht für den Käufer gegenüber der LAT GmbH kein Recht auf Minderung,
Rückgängigmachung des Vertrages oder Nacherfüllung. In diesem Falle leitet
die LAT GmbH die Reparatursache lediglich für den Käufer an ihre
Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden
längeren Herstellergarantie zu ermöglichen.
7.5 Offensichtliche Mängel
sind unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Empfang der
Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle
Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend
§377 HGB.
7.6 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der
Kaufsache vorliegt, sind wir zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung i.S.d.
§439 BGB berechtigt.
Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt
als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des
Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur
Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend
gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich die
Gewährleistungsansprüche auf
Mängelbeseitigung oder
Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Der Käufer ist verpflichtet, vor
Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung
auf eigene Kosten vorzunehmen.
7.7 Durch einen Austausch im
Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw.
Garantiefristen in Kraft.
7.8 Sollte der Käufer die Ware
im Rahmen eins Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz
entstandener Aufwendungen i.S.d. §478 BGB nur verlangt werden, wenn für die
Entstehung der Aufwendungen Nachweis erbracht wird. Ersatz für solche
Aufwendungen wird nur bis maximal 2% des Netto-Warenwertes gewährt.
Weitergehende Ansprüche, die auf §478 BGB zurückgehen, sind durch die
vereinbarte 24-monatige Gewährleistung gem. 7.1 dieser AGBs als
gleichwertiger Ausgleich i.S.d. §478 IV S.1 BGB .
7.9 Soweit nicht anders
ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich
aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für
Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind;
insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht,
sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§1, 4 des
Produkthaftungsgesetzes beruht. Für Wiederherstellung von Daten haften wir
nicht, es sei denn, daß wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß eine Datensicherung
erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
können.
7.10 Schadensersatzansprüche
können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder
Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften
fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
8. Rücktritt und
Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
8.1 Wir können vom Vertrag
zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs-
oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels
Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über
Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.
8.2 Wenn wir vom Vertrag
zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird,
die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere
Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10%
des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar
höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in
dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht
entstanden sind.
9. Software, Literatur
9.1 Soweit im Lieferumfang
Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht
eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu
nutzen.
9.2 Software wird zur
Verwendung auf dem dafür bestimmten Gegenstand überlassen. Eine Nutzung auf
mehr als einem System ist untersagt.
9.3 Der Kunde darf die Software
nur im gesetzlich zugelassenen Umfang (§§69 a. ff. UrhG) vervielfältigen,
überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln.
9.4 Der Kunde verpflichtet
sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen
oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der LAT GmbH zu verändern.
9.5 Alle sonstigen Rechte an
der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei
der LAT GmbH bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist
nicht zulässig,.
10. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle
Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem
Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
11. Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der
gelieferten Ware notwendige Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche
Wirtschaft in Eschborn/Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene
Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt
den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
12. Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
12.1 Die Geschäftsbeziehungen
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das
UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
12.2 Erfüllungsort für alle
Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand ist Hannover.
12.3 Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Geschäftssitz
zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Sitzgericht zu verklagen.
12.4 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen
Bestimmungen weiterhin
wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
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